Wenige Wochen bevor EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) voraussichtlich ihre Pläne für Online-Altersbeschränkungen ankündigen wird, erhöht Familienministerin Karin Prien (CDU) den Druck aus Deutschland. Ihr Haus arbeite bereits an einer eigenen Regelung. „Sollte eine ausreichende europäische Regelung nicht rechtzeitig kommen, brauchen wir nationale Regelungen, an denen wir bereits arbeiten und die als Übergang dienen können“, schreibt die Pressestelle auf Anfrage von netzpolitik.org.
Grundzüge der deutschen Regelung hatte Prien Ende August gegenüber Politico skizziert, mehrere Nachrichtenmedien haben darüber berichtet. Demnach sollten künftig nachweislich kindgerechte Online-Angebote offen zugänglich bleiben, ansonsten drohen Altersschranken. Das bisherige Echo würdigt allerdings kaum, wie radikal dieser Plan wäre. Dahinter steckt nämlich eine Ausweitung des sogenannten australischen Modells.
Das Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige in Australien hat eine breite internationale Debatte über Altersschranken losgetreten. Seit Dezember 2025 sind dort jungen Menschen Accounts bei bestimmten Plattformen verboten, darunter TikTok, Instagram und YouTube. Durchsetzen sollen das die Plattformen mit Alterskontrollen.
Die von der Familienministerin skizzierte Regulierung geht jedoch weiter: Die Rede ist vom „Zugang“ zu Plattformen. Sollte damit wirklich der Zugriff auf ein Online-Angebot gemeint sein, beträfe das – anders als in Australien – auch Teile einer Plattform, für die man keinen Account braucht. Betroffen wären zudem nicht nur ausgewählte, große Plattformen wie in Australien, sondern Online-Angebote in der Breite, sofern sie nicht nachweisen, dass sie für eine bestimmte Altersgruppe geeignet sind. Prien spricht hier von einem „gesetzlichen Erlaubnisvorbehalt“.
Kindersicherung fürs Internet
Zur möglichen Ausweitung der Altersschranken über soziale Medien hinaus schreibt eine Sprecherin des Ministeriums auf Anfrage von netzpolitik.org etwas wolkig, man prüfe „intensiv, welche Angebote von einer nationalen Übergangslösung umfasst sein sollten“. Und: Für „nachweislich kindgerechte Angebote ist eine Ausnahme geplant.“
Je nach Ausgestaltung lässt sich dieses Vorhaben nicht mehr bloß als Social-Media-Verbot bezeichnen. Es würde vielmehr auf eine Art Kindersicherung fürs Internet hinauslaufen, durchgesetzt mit Alterskontrollen. In diesem Fall müssten alle Menschen im Netz ihr Alter nachweisen, bevor sie auf viele Online-Angebote zugreifen können.
Mit Blick auf Alterskontrollen schreibt die Sprecherin des Ministeriums von einer „technisch belastbaren Altersüberprüfung, die datensparsam, sicher und im Einklang mit europäischen Datenschutzstandards funktioniert“. Auch hier gibt es einen Haken: Keine Technologie kann diese Ansprüche erfüllen. Je belastbarer eine Altersprüfung ist, desto eher schränkt sie Grundrechte wie Teilhabe und Datenschutz ein.
Im Kern entspricht der Plan aus dem Familienministerium den Empfehlungen, die zwei Fachleute für Gesundheit im Auftrag der EU-Kommission im Juli vorgelegt haben. In einem durch fachliche Mängel auffallenden Bericht fordern sie eine Art Beweislastumkehr. Demnach sollen Online-Anbieter zuerst belegen, dass ihre Dienste für junge Menschen sicher sind, bevor sie ohne Altersbeschränkung auf den europäischen Markt dürfen.
Bei Altersschranken empfiehlt das Duo einen ähnlichen Rundumschlag, und zwar für Dienste, „die Minderjährigen zugänglich sein könnten und altersunangemessene und/oder risikobehaftete Merkmale aufweisen“, also ausdrücklich auch für App-Marktplätze, Videospiele, Chatbots oder Videoplattformen.
Prien übergeht ihre eigenen Expert*innen
Der Plan aus dem Familienministerium beißt sich allerdings mit den Empfehlungen eines interdisziplinären Expert*innen-Gremiums, das Ministerin Prien selbst einberufen hat. Im Juni hatten die 18 Expert*innen ihre Ergebnisse vorgelegt, nachdem sie den Forschungsstand ausführlich zusammengefasst hatten. Auf ein klares Ja zum Social-Media-Verbot konnten sie sich dabei nicht einigen.
Stattdessen hat das Gremium zwei Alternativen präsentiert. Entweder ein gesetzliches Mindestalter von 13 Jahren für Social-Media-Accounts – oder differenzierte Beschränkungen je nach Dienst und Risiko, und zwar anstelle einer einheitlichen Altersgrenze. Was die Expert*innen jedoch nicht empfohlen haben: Ein generelles Zugangsverbot für nicht nachweislich kindgerechte Online-Angebote, wie es die Familienministerin nun skizziert.
Während Prien die Empfehlungen ihrer Expert*innen bereits missachtet, hat das Gremium seine Arbeit noch nicht einmal beendet: Erst am 11. September soll es den ausführlichen Abschlussbericht vorlegen, der die Empfehlungen unterfüttert.
Prien übergeht Deutschen Ethikrat
Auch über die Empfehlungen des Deutschen Ethikrats setzt sich die Familienministerin hinweg. Dessen 26 Mitglieder sollen laut Gesetz „naturwissenschaftliche, medizinische, theologische, philosophische, ethische, soziale, ökonomische und rechtliche Belange in besonderer Weise repräsentieren“ und ein „plurales Meinungsspektrum“ vertreten. Im Juni hat sich der Ethikrat in einer 87-seitigen Stellungnahme klar gegen ein Social-Media-Verbot für Minderjährige ausgesprochen.
Eine weitere dringende Warnung gab es im März von mehr als 400 internationalen Forscher*innen aus IT-Sicherheit und Datenschutz. In einem offenen Brief warnten sie vor der Einführung von Alterskontrollen ohne weitere Forschung. Das sei „gefährlich und gesellschaftlich nicht hinnehmbar“, so die Expert*innen aus 29 Ländern. Es fehle ein klares Verständnis dafür, was diese Kontrollen anrichten können, für „Sicherheit, Privatsphäre, Gleichberechtigung“ und die „Autonomie“ aller Menschen.
Plan hätte viele Hürden vor sich
Bevor der Plan aus dem Familienministerium Realität werden könnte, müsste er mehrere Hürden überwinden. Zunächst könnten die ersten Ankündigungen noch verkürzt sein; erst ein schriftlicher Entwurf aus dem Ministerium ließe sich im Detail begutachten. Dann gibt es innerhalb der Bundesregierung noch keine einheitliche Position zu Altersschranken. Nach anfänglicher Sympathie hatte sich Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) im Mai überraschend gegen ein Social-Media-Verbot ausgesprochen.
Was der Stopp des französischen Social-Media-Verbots bedeutet
In Frankreich hat der Verfassungsrat jüngst den Vorstoß für ein nationales Social-Media-Verbot auf den letzten Metern gestoppt, und zwar nachdem sich bereits das französische Parlament darauf geeinigt hatte. Aus der Begründung des Verfassungsrats lassen sich mehrere Parallelen zur Rechtslage in Deutschland ziehen. Eine der wichtigsten Hürden ist der Konflikt mit dem EU-Recht. Einfach ausgedrückt können einzelne Mitgliedstaaten Online-Plattformen derzeit nicht zu Alterskontrollen verpflichten, weil das Gesetz über digitale Dienste (DSA) dem im Weg steht.
Ohne Anpassung der EU-weiten Regeln dürften also einzelne Staaten wie Frankreich oder Deutschland bei ihren Plänen für ein Social-Media-Verbot nicht weit kommen. Umso bedeutsamer sind die Pläne von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, die sie wahrscheinlich bei ihrer Rede zur Lage der Union am 16. September vorstellt.

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